NACHTRAG

ZUR DEBATTE UM EIN LEISTUNGSSCHUTZRECHT FÜR PRESSEVERLAGE

Wer die Wunderkammer der Stiftung Olbricht in der Berliner Auguststraße besichtigt, stößt dort auf allerlei Merkwürdigkeiten, so etwa das Horn eines Einhorns und das Präparat einer Meerjungfrau. Diese „Mirabilia“ weisen eine interessante Ähnlichkeit zum Entwurf eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage (LSR) auf, über dem sich nun seit Wochen netzpolitische Gewitter entladen: Wie das LSR, so wurden das Einhorn und die Meerjungfrau seinerzeit als etwas verkauft, was sie nicht sind. Das Einhorn entpuppt sich als Stoßzahn eines Narwals, die Meerjungfrau als Fälschung aus Fischhaut, Tierzähnen und Modelliermasse – und das LSR, das von seinen (wenigen) Verteidigern als Gebot von Fairness und Gerechtigkeit präsentiert wird, als eine „Lex Google“, die Springer, Burda & Co. Geld in die Kassen spülen soll. Zumindest scheint das die Mehrheitsmeinung in der Netzgemeinde zu sein.

(Für alle diejenigen, die davon nichts mitbekommen haben: Es geht um ein kürzlich im Bundestag in erster Lesung beratenes Gesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz dahingehend geändert werden soll, dass Presseverlage das Recht bekommen, Suchmaschinen und News-Aggregatoren die Nutzung ihre Presseerzeugnisse oder Teilen davon zu verbieten – oder sie gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr zu erlauben. Die geplante Neuregelung richtet sich gegen Dienste wie Google-News, die kleine Text-Auszüge – „snippets“ – anzeigen und auf den vollständigen Artikel verlinken. Die Presseverlage sehen in dieser unautorisierten Verwendung ihrer Texte einen Eingriff in ihre Rechte – und, was vermutlich der entscheidende Punkt ist, sie wollen an den Gewinnen der Dienste beteiligt werden. Zumindest gibt dies der BDZV in einer Stellungnahme ganz offen zu – vgl. „Ist die Einführung eines LSR für Verlage erforderlich?“, letzter Absatz. Die Vorgeschichte des LSR hat Stefan Niggemeier nachgezeichnet.)

Inhaltlich wurde zu diesem Thema wohl bereits alles gesagt (wenn auch vielleicht noch nicht von jedem). Dass es überhaupt eine so intensive Debatte zum LSR gab und gibt, darf man vermutlich bereits als Erfolg verbuchen, weil die etablierten Printmedien in einer beispiellosen, von Hysterie, Parteilichkeit und Eigennutz gekennzeichneten Kampagne, die am Ende sogar noch mit antiamerikanischen Ressentiments garniert wurde, alles daran setzten, eine ausgewogene Diskussion unmöglich zu machen (Überblick bei Stefan Niggemeier). Dass sich dazu selbst journalistische Größen wie Schirrmacher und Prantl hergegeben haben, gehört zu den besonders verstörenden Details dieser Tage, die man sich notieren sollte.

Ich will deshalb nicht noch einmal in eine inhaltliche Diskussion einsteigen. Diese Aufgabe haben viele engagierte Bloggerinnen und Blogger bereits übernommen. Die fachwissenschaftliche Kritik wiederum hat dankenswerterweise das MPI für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht geliefert. Stattdessen möchte ich hier einige Punkte ansprechen, die mir für ein vollständiges Bild der Sache wichtig zu sein scheinen, die in der Diskussion bislang aber entweder nicht oder nicht ausführlich genug zur Sprache kamen.

Gerechtigkeit?

In der Bundestagsdebatte hat der zuständige Parlamentarische Staatssekretär Max Stadler den LSR-Entwurf mit Argumenten aus der formalen und materialen Gerechtigkeit begründet: Zum einen gebe es bereits ein Leistungsschutzrecht für andere Gruppen, etwa die Herstellung von Tonträgern, weshalb man den Presseverlagen ein solches nicht vorenthalten dürfe. Zum anderen sei es ungerecht, dass Suchmaschinen und Aggregatoren die Leistung der Verleger für eigene gewerbliche Zwecke verwenden würden, weshalb man dieser Praxis mithilfe des LSR einen Riegel vorschieben müsse. Die Frage wäre nun, wie ernst diese Gerechtigkeitsargumente zu nehmen sind.

Natürlich könnte man sich nun als Zyniker (oder Realist) geben und sagen, dass es sich dabei um entbehrliches Ornament handle, mit dem handfeste wirtschaftliche Interessen ein wenig aufgehübscht werden. Dieser Versuchung sollte man jedoch widerstehen. Würde man ihr nachgeben, würde man sich darauf festlegen, (a) in den zur Verteidigung des LSR vorgebrachten „Argumenten“ lediglich eine Art von emphatischem „Yeah!“ zu sehen (und auf der anderen Seite ein ebenso emphatisches „Buh!“), oder (b) zu behaupten, dass die öffentlich geltend gemachten „guten“ Gründe der Gegenseite nicht ihre wahren Gründe sind. Im ersten Fall verbietet sich vernünftige Kritik. Diese setzt auf Argumente und solche lassen sich nur gegen Argumente in Stellung bringen, nicht aber gegen bloß gefühlsmäßige Zustimmung oder Ablehnung. Im zweiten Fall sollte man – was in der Debatte aber anscheinend bislang nicht geschehen ist – etwas darüber sagen können, was denn nun die wahren Gründe sind – und da müsste man etwas Gehaltvolleres vorbringen als nur die Versicherung, dass die Gegenseite eben uninformiert und/oder korrupt ist.

Nimmt man also Stadlers Argumente aus der Gerechtigkeit beim Wort, dann springt ins Auge, wie (überraschend) schwachbrüstig sie sind: Dass andere Gruppen bereits mit einem Leistungsschutzrecht versorgt wurden, heißt ja nicht, dass es sich dabei um eine gute Idee gehandelt hat, die man unbedingt fortsetzen sollte.

Zweitens fragt es sich, warum nicht auch die Leistung der Suchmaschinen schützenswert sein soll. Immerhin machen sie die Inhalte der Zeitungen auffindbar; sie sorgen für Aufmerksamkeit und damit Leser. Es wäre daher nur gerecht, wenn im Gegenzug die Printmedien den Suchmaschinen und Aggregatoren eine Gebühr für ihre Dienste entrichten. Selbst Geld zu fordern, aber zugleich darauf zu bestehen, dass eine Leistung, von der man profitiert, weiterhin erbracht werden soll, und zwar gefälligst kostenlos, hinterlässt den üblen Nachgeschmack des Eigennutzes.

Drittens ist gar nicht klar, ob etwa Google mit seinem Nachrichtendienst tatsächlich direkt Geld verdient. Google-News ist, wie anscheinend Frank Rieger erst anmerken musste, werbefrei. Natürlich gehört Google-News zum Komplettpaket und soll Googles Attraktivität erhalten. Insofern ist Google-News Mittel zur Verfolgung der gewerblichen Zwecke von Google. Nur: Das ist offenbar etwas anderes als den Verlagen ihre Texte zu stehlen, um sie als eigene auszugeben und in Gestalt eines Konkurrenz-Produktes auf dem Content-Markt zu Geld zu machen. (Deshalb wurde ja der Ladendieb-Vergleich des BDZV nicht nur als albern empfunden, sondern als irrig.)

Viertens ist das LSR praktisch ein Einzelfallgesetz – allgemein formuliert, aber primär auf Google (und einige wenige Mitspieler) gemünzt. Einzelfallgesetze sind nun prinzipiell unter rechtsstaatlichen Grundsätzen bedenklich. Soweit ich sehe, hat dieser Punkt in der Debatte bislang keine Rolle gespielt. Warum eigentlich nicht? Weil Google die „kalifornische Ideologie“ verkörpert und deshalb böse ist?

Fünftens fragt man sich, warum diejenigen, die das Wort „Gerechtigkeit“ im Munde führen, nicht etwas mehr über die Rechte Dritter zu sagen wissen, die ebenfalls im Spiel sind, nämlich über die Rechte derjenigen, die die Texte verfassen, also der Journalisten. Die Entscheidung darüber, ob lizenziert wird oder nicht, liegt mit LSR allein beim Verleger. Keine Lizenzierung, keine Sichtbarkeit des Artikels – woran Journalisten aber naturgemäß vorrangig interessiert sind.

Nun enthält der Entwurf zwar in § 87g Abs. 3 folgende Bestimmung: „Das Recht des Pressverlegers kann nicht zum Nachteil des Urhebers oder eines Leistungsschutzberechtigten geltend gemacht werden, dessen Werk oder nach diesem Gesetz geschützter Schutzgegenstand im Presseerzeugnis enthalten ist.“ Allein zu meinen, es genüge, dass man die gute Absicht ins Gesetz geschrieben hat, und sie werde sich schon von alleine geltend machen – das ist eine Form von Juristen-Aberglauben, dem heute vermutlich kein Jurist mehr anhängt. Wir wissen nur zu gut, dass sich Machtasymmetrien in rechtliche Ungleichheit übersetzen. Genau deshalb ist die abstrakte Freiheit der liberal-bourgeoisen „Vertragsfreiheit“ für die schwächere Partei nie etwas anderes gewesen als die konkrete Unfreiheit. Wir kennen dergleichen z.B. aus dem Mietrecht: Dort, wo zulasten einer Partei von gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden kann, wird zulasten der schwächeren Partei abgewichen, also im Zweifelsfall zulasten des Mieters. Warum sollte es beim LSR den Journalisten anders ergehen?

Nur die halbe Wahrheit?

Frank Rieger hat in seinem erwähnten Artikel aber noch einen anderen Verdacht geäußert, dass nämlich das LSR nur die halbe Wahrheit ist. In Wirklichkeit gehe es Springer & Co. darum, sich erst das LSR zu sichern, um dann Google et al. mit dem Kartellrecht zuleibe zu rücken, falls die ihre Drohung, Verlags-Content einfach nicht mehr anzuzeigen, wahrmachen sollten. Das LSR wäre dann nur ein Mosaikstein in einem perfiden Plan: Die, wie Rieger so schön formuliert hat, Internet-Geldkuh Google unter Androhung des staatlichen Polizeiknüppels in die LSR-Melkmaschine zu treiben und ihr, falls sie anfängt zu zicken, von hinten mit dem Kartellrecht nachzuhelfen.

Ich wüsste gerne, wie rechtlich realistisch ein solches Szenario ist. Ein befreundeter Jurist sagte mir, das Kartellrecht könne nicht dafür gebraucht werden, Google zu zwingen, eine Leistung (Artikel) zu beziehen, die Google nicht beziehen will. Ich selbst kann das nicht beurteilen, hoffe aber, dass man über diesen Punkt bald etwas liest.

Verwertungsgesellschaft?

Was am Gesetzesentwurf sofort ins Auge fällt, ist das Fehlen einer praktikablen Regelung darüber, wie die Ansprüche der Presseverlage gegenüber Suchmaschinen geltend zu machen sind. Konkret: Es fehlt eine Regelung des Inhalts, dass Ansprüche nur auf dem Wege einer Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden können. Der Bundesrat hat dies in seiner Stellungnahme auch ausdrücklich moniert. Das überrascht. Angeblich soll das Gesetz doch den Presse-Verlagen insgesamt dienen.

Nun ist Lizenzierung juristisch nicht ganz unaufwendig. Man braucht – auf Seiten der Verlage – dazu entsprechend geschultes Personal, das sich mit der Materie auskennt. Prekär beschäftigte Praktikanten kommen dafür jedenfalls nicht infrage. Für große Player wie Springer, Burda etc. ist das kein Problem. Die Rechtsabteilung des jeweiligen Konzerns macht das nebenbei. Die kleine Lokalzeitung hingegen sieht sich vor ein Problem gestellt, wenn sie weiterhin indiziert werden und zugleich Geld von Google haben möchte. Die Gefahr ist, dass sie – notgedrungen, wegen Mangels an Personal – auf Letzteres verzichtet, um sich Ersteres zu erhalten. Die Großen bekämen dann eine Extraportion, während für die Kleinen nicht einmal Krümel blieben. Sieht so eine faire Regelung für die ganze Branche aus? Und: Ist so etwas im Interesse der Medienvielfalt? Dazu gleich mehr.

Für Google & Co. besteht das Problem darin, dass sie mit jedem Content-Anbieter, der geltend machen kann, ein Presseerzeugnis im Sinne des Gesetzes herzustellen, gesondert verhandeln müssten. Wie sich das praktisch gestalten soll, bleibt ein Rätsel. Eine unpraktikable Regelung ist jedoch selbst der stärkste Anreiz für ihre Umgehung – oder eben dafür, dass im Zweifelsfalle nicht angezeigt wird.

Qualitätsjournalismus und „4. Gewalt“?

Es besteht, wie mir scheint, in der Debatte eine gewisse Neigung, die Diskussion um das LSR mit dem Erhalt des „Qualitätsjournalismus“ zu verknüpfen. Das Anzeigengeschäft der Verlage, und damit ihre Haupteinnahmequelle, wandert zusehends ins Internet ab. Dort verdienen die Verlage mit ihren Online-Angeboten bislang aber kein Geld (wenn sie nicht gar Verluste schreiben). Das bringt einige Verlage unter Druck und wird über kurz oder lang dazu führen, dass das eine oder andere Printmedium von uns geht (siehe z.B. FR oder FTD). Warum aber soll das ein Grund dafür sein, mithilfe der staatlichen Zwangsgewalt eine Quersubventionierung der Branche herbeizuführen, und zwar dadurch, dass man sich willkürlich einige Dienste herauspickt, die zugunsten einiger anderer bluten müssen?

„Um den Qualitätsjournalismus zu erhalten und damit die Erosion der freien Presse als 4. Gewalt im Staate zu verhindern!“ Diese Antwort liegt nahe, ist aber fragwürdig. Zum einen wird das LSR auch den ganzen Boulevard-Journalismus mitfinanzieren, der jedoch, soweit ich sehe, keineswegs eine Krise durchlebt und wohl auch in einem, vorsichtig gesprochen, schwierigen Verhältnis zum „Qualitätsjournalismus“ steht.

Zum anderen ist nicht einzusehen, warum etwa Blogs, die für die Meinungsbildung in einer Demokratie immer wichtiger werden – wie gerade auch die Vorgänge der letzten Wochen zeigen – nicht zu den Profiteuren eines LSR zählen sollen. Ich will damit nicht für ein LSR bzw. eine Subventionierung von Blogs werben. Ich will lediglich sagen, dass mir die Bestimmung der LSR-Profiteure gerade unter dem Gesichtspunkt „freie Presse, freie Meinungsbildung in der Demokratie“ rational unmotiviert zu sein scheint.

Drittens fragt man sich, warum denn, wenn die „4. Gewalt“ schon durch staatliche Intervention gerettet werden muss, dafür nicht diejenigen zur Kasse gebeten werden sollen, die auf eine funktionierende freie Presse angewiesen sind, also – horribile dictu – wir Bürgerinnen und Büger. (Man könnte sich ja eine Art VG-Presse-Abgabe auf Internetanschlüsse vorstellen, die eben alle zahlen.) Weil es unpopulär ist, da plötzlich breiten Kreisen bewusst werden würde, dass es so etwas gibt wie Urheberrecht und sich dieses auch in Gestalt von zu entrichtenden Euros und Cents bemerkbar macht? Dass Steuern unpopulär sind, hat bislang noch keine Regierung davon abgehalten, sie einzuführen oder zu erhöhen – eben weil Steuern für ein funktionierendes Gemeinwesen notwendig sind.

Natürlich ist es einfacher, stattdessen einfach Google zu melken. Wenn das Ziel des LSR jedoch im Erhalt einer freien Presse besteht und damit im Schutz eines Pfeilers unserer Demokratie, dann hätte man das LSR anders ausgestalten müssen (siehe dazu oben) und man hätte gut daran getan, den Bürgern reinen Wein einzuschenken, um ihnen den – vermeintlichen (?) – Ernst der Lage zu Bewusstsein zu bringen.

Hinzu kommt aber noch ein ganz andere Punkt: Den etablierten Verlagen ist es offenbar nicht gelungen, Geschäftsmodelle zu entwickeln, die im Internet Gewinn abwerfen. Übrigens nicht nur in Deutschland. Murdochs News Corporation ist gerade mit ihrer News-App „The Daily“ gescheitert. Nun könnte man Leser-Schelte betreiben und die Gratis-Mentalität der User dafür verantwortlich machen. Vielleicht haben aber einige Verlage einfach noch nicht begriffen, dass man – wie John P. Barlow schon Anfang der 90er Jahre in „The Economy of Ideas“ notiert hat – den Lesern im Netz optisch und intellektuell mehr bieten muss als eine lieblos zusammengestellte Resterampe von Standard-Content, wenn man möchte, dass sie dafür bezahlen.

Warum diese Empörung?

Zunächst geht das LSR nur Suchmaschinen und Presseverlage etwas an. Warum dann dieses Beben der Empörung, das man derzeit im Netz allerorten spürt? Und um diesen Einwand gleich zu erledigen: Die Lawine war bereits losgetreten, bevor Google mit seiner Kampagne „Verteidige Dein Netz“ begonnen hatte. Nun könnte man sagen: weil das LSR ein Gefälligkeitsgesetz ist. Vermutlich, nur: so what? Das war die Mehrwertsteuersenkung für Hoteliers ebenfalls, und dazu gab es im Netz bestenfalls ein paar garstige Kommentare.

Vermutlich muss man auf die Causa „Meldegesetz“ vom vergangenen Sommer zurückblicken, als ein kleines Geschenk an die Adressehändlerbranche in den Gesetzestext gepackt wurde – der Widerspruch gegen Datenweitergabe sollte unwirksam sein, wenn die Daten nur zur Aktualisierung bereits vorhandener Datensätze abgerufen wurden.

Nun betraf das Meldegesetz uns alle – anders als das LSR. Ich meine aber trotzdem, dass beides zusammenhängt: Die Wut auf Springer & Co. ist deshalb so gewaltig, weil sie eine ohnmächtige Wut ist – und weil ihr das unangenehme Gefühl zugrunde liegt, dass irgendetwas mit unserer parlamentarischen Demokratie nicht (mehr) stimmt, wenn sich eine Truppe gut bezahlter Lobbyisten ein maßgeschneidertes Gesetz bestellen und abholen kann, das dann durchs Parlament gedrückt wird, obwohl seine Fehler zur Genüge bekannt sind, obwohl alle Jugendorganisationen der im Bundestag vertretenen Parteien, also auch die der Regierungskoalition, das LSR strikt ablehnen. Unsinn, der als solcher erkannt wurde, kann selbst dann nicht mehr aufgehalten werden, wenn sogar diejenigen, die ihn mittragen sollen, um seine Absurdität wissen. Die Verabschiedung von Gesetzen, die sich die Maske des Gemeinwohls angelegt haben, obwohl allen bekannt ist, das darunter nackte Partikularinteressen stecken, wird am Ende des Tages auch noch als Tugend der „Vertragstreue“ und der Standfestigkeit ausgegeben. Unsere Demokratie scheint an zentraler Stelle dysfunktional geworden zu sein, und wir als Bürger können nichts dagegen tun. Ich vermute, dass dieser Eindruck dem Zorn auf das LSR seine Intensität verleiht.

Was bleibt am Ende?

Vermutlich Folgendes: (1) Das LSR wird kommen, im günstigsten Falle in etwas verbesserter Form. (2) Google & Co. werden versuchen, es zu umgehen. (3) Da sich die Verlage das nicht bieten lassen werden, trägt man den Konflikt in die Gerichtssäle. Am Ende wird der BGH die Suppe auslöffeln dürfen, die sich die Politik eingebrockt hat. (4) Die Print-Medien haben sich als das enttarnt, was sie immer schon waren, nämlich mitnichten als die neutrale 4. Gewalt des Grundgesetzes, sondern als gewinnorientierte Unternehmen, als ganz ordinärer Teil der Content-Industrie, die immer dann nach dem staatlichen Polizeiknüppel ruft, wenn sie nicht fähig oder nicht willens ist, sich tragfähige Geschäftsmodelle für das digitale Zeitalter auszudenken. (5) Eine – netzbasierte (?) – Gegenöffentlichkeit ist notwendiger denn je.

(Die in diesem Beitrag zum Ausdruck gebrachten Meinungen sind allein die von Daniel Gruschke, der auch für eventuelle Fehler verantwortlich zeichnet. Sie geben nicht die Meinung der anderen Autorinnen und Autoren von realitas.org oder des Blogbetreibers wider.)

Von Dr. Daniel Gruschke.